Für die Rechnungslegung sind die vom Versicherungsträger zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Die Rechnungen sind pro abgeschlossenem Fall dem leistungszuständigen Versicherungsträger zu legen.
Werden mehrere Fälle zeitgleich abgeschlosssen, sind diese in einer Sammelrechnung abzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2016