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Richtlinie Vertragsarztauswahl
RÖK
RÖV
Vereinbarung über Laborgemeinschaften
Verträge und Rahmenvereinbarungen
Zielvereinbarung
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
VertragsärztInnen der OÖGKK erbringen auf Rechnung der Sozialversicherungsträger medizinische Leistungen für die Anspruchsberechtigten der OÖGKK (Sachleistungsprinzip). Rechtlich ist dies im ASVG und in den Verträgen geregelt. Diese Verträge finden sie hier.
Die OÖGKK sichert durch eine Schwerpunktsetzung der hausärztlichen Versorgung mit Hilfe von AllgemeinmedizinerInnen eine gute medizinische Grundversorgung der Bevölkerung.
Dazu stehen ca. 660 AllgemeinmedizinerInnen mit der OÖGKK in Vertrag.